Eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Erlebnis.NRW

Spielplatz; davor Hand mit Smartphone, auf dessen Bildschirm virtuelle Zusatzinhalte zu sehen sind.
©WFG - Heinsberger Land

Auf einen Blick


Wer:

KMU, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen


Was:

Weiterentwicklung von Tourismus-Angeboten auf Grundlage der regionsspezifischen territorialen Strategiekonzepte


Wie:

zweistufiges Antragsverfahren


Wann:

Start der nächsten Einreichungsrunde: November 2024


Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und den Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt.

Diese strategischen Ansätze garantieren eine Qualitäts- und Attraktivitätssteigerung in den Regionen und in der Gesamtsicht landesweit. Die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus wird geschärft. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.

Der Förderaufruf „Erlebnis.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) von mehreren nordrhein-westfälischen Ministerien umgesetzt. Beteiligt sind das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV). Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.

Kontakt

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Taner Akkayali
02461 61-84500

Christina Jansen
02461 61-84500

 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ am 31. Januar 2024 um16:00 Uhr geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im November 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

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Ergebnisse 1. Einreichungsrunde

In der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ vom 02. November 2022 bis zum 31. Januar 2023 wurden insgesamt 80 Skizzen von 132 Förderinteressierten eingereicht.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich an Kommunen, kommunale Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kammern, Vereine, Verbände und Stiftungen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Aufrufs können nur Projektideen berücksichtigt werden, die den von den Tourismusregionen in ihren territorialen Strategiekonzepten definierten Handlungsfeldern entsprechen. Die Maßnahmen müssen sich den Bereichen nachhaltiger Tourismus, Kultur- oder Naturtourismus zuordnen lassen. Projekte, die allein der Naherholung dienen oder überwiegend nur von der lokalen Bevölkerung besucht werden, sind nicht förderfähig. Sollen bestehende Naherholungsangebote einer touristischen Nutzung zugeführt werden, kann dies sehr wohl Gegenstand einer Projektentwicklung sein. Verknüpfungen zwischen einzelnen touristischen, kulturellen und naturräumlichen Attraktionen können geschaffen oder ausgebaut werden, um neue Akzente und Anreize zu setzen. Ferner soll sich die Zusammenarbeit zwischen Städten und umliegenden Räumen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen sowie über die Landesgrenzen hinaus manifestieren.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Die Antragstellung im Rahmen der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach Vorlage einer Projektskizze (erste Stufe) kann im Falle einer positiven Bewertung ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (zweite Stufe) gestellt werden.

Die im Zuge der Skizzenphase eingegangenen Projektideen werden auf der Basis der im Förderaufruf festgelegten Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Vollständige Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden dem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Die zur Förderung empfohlenen Beiträge werden in der zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. Die prüffähigen Antragsunterlagen sind nach der schriftlichen Aufforderung innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Sofern das Vorhaben genehmigungspflichtige Baumaßnahmen enthält, sind diese spätestens zwei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung einzureichen.

Wichtige Termine

  • Aufrufstart: 02. November 2023
  • Einreichungsfrist: 31. Januar 2024, 16 Uhr


Digitale Beratungstage

Gemeinsam mit den zuständigen Bezirksregierungen bieten wir Förderinteressierten digitale Beratungstage an, bei denen ihre fachlich-inhaltlichen und förderrechtlichen Fragen zu den Vorhaben beantwortet werden.

Bitte melden Sie sich nur für Termine ihrer zuständigen Bezirksregierung an.

  • Montag, 27.11.2023 - Bezirksregierung Arnsberg
  • Mittwoch, 06.12.2023 - Bezirksregierung Detmold
  • Freitag, 08.12.2023 - Bezirksregierung Detmold
  • Montag, 11.12.2023 - Bezirksregierung Münster
  • Donnerstag, 14.12.2023 - Bezirksregierung Düsseldorf
  • Mittwoch, 03.01.2024 - Bezirksregierung Köln
  • Montag, 08.01.2024 - Bezirksregierung Münster
  • Dienstag, 09.01.2024 - Bezirksregierung Köln
  • Donnerstag, 11.01.2024 - Bezirksregierung Düsseldorf
  • Freitag, 12.01.2024 - Bezirksregierung Arnsberg

Senden Sie uns Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail (). Damit der Termin möglichst effizient gestaltet werden kann, bitten wir Sie, uns spätestens eine Woche vor dem Termin das ausgefüllte Beratungsformular (unter dem Reiter „Downloads“) zu schicken.

EFRE/JTF RRL 2021-2027

recht.nrw.de

Verordnung (EU) Nr. 651/2014

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Verordnung (EU) Nr. 2020/972

Verordnung (EU) Nr. 2021/1058

Verordnung (EU) Nr. 2021/1060

Verordnung (EU) Nr. 2021/1237

RWP NRW Infrastruktur (PDF)

Hinweis

Für alle Rechtsgrundlagen/ Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.

Im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 bezieht sich der Aufruf auf die Priorität 5 – Lebenswertes NRW. Er dient dem Spezifischen Ziel 11 – Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten (PZ 5.i). Dabei ist er der Maßnahme 2 - Attraktivitätssteigerung von Kultur, Naturerbe und nachhaltigem Tourismus zuzuordnen. Die Grundlage für Projektideen bilden die Territorialen Strategiekonzepte der Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen. Sie stellen die Handlungsfelder und Gebietskulissen dar. Eingegangene Projektskizzen, die den Handlungsempfehlungen der Territorialen Strategiekonzepte der zugehörigen touristischen Region nicht entsprechen, können keine Förderempfehlung erhalten. Weiterführende Informationen zu den Territorialen Strategiekonzepten finden Sie hier: https://www.wirtschaft.nrw/tourismus-in-nrw.

Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten“, die federführend vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sowie vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (02. November 2022 bis 31. Januar 2023) wurden insgesamt 80 Skizzen von 132 Förderinteressierten eingereicht.

Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Juni 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.

Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“

Hr.   Butenhoff Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen 
Fr.     Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Fr.   Bönnighausen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Hr. Prof. Quack Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Fr. Dr. Kirsch-Stracke ehemals Institut für Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover
Hr. Prof. Antz Deutsches Institut für Tourismuswissenschaft, Fachhochschule Westküste Heide
Hr. Prof. Reiser Hochschule Rhein Waal

Beratungsformate

Keyvisual der IN.NRW: Zwei Menschen stehen an einem Holztisch und beugen sich über einen Laptop.
©Rymden - stock.adobe.com

Sie interessieren sich für „Erlebnis.NRW“ und haben weitere Fragen? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf oder besuchen Sie unsere digitalen Beratungstage und Informationsveranstaltungen!

Telefonische Sprechstunde

Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:

  • Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr


Schriftliche Beratung

Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie: 
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IN.NRW-Einreichportal

Bitte beachten Sie, dass die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ am 31. Januar 2024 um16:00 Uhr geendet ist. Eine weitere Einreichungsrunde startet voraussichtlich im November 2024.

Falls Sie bis dahin Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.